Rechtliche Situation
Osteopathie zählt in Deutschland zur Heilkunde. Nach deutschem Recht dürfen nur Ärzte und Heilpraktiker die Heilkunde selbstständig ausüben.

Aus- und Weiterbildung
Die Qualifizierung in Osteopathie findet an privaten Schulen statt (Siehe unter: Links). Zugangsvoraussetzung ist die abgeschlossene Berufsausbildung als Arzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut oder Masseur mit abgeschlossener manualtherapeutischer Ausbildung.
Derzeit gibt es keinen eigenständigen Berufsstand Osteopath. Der Begriff „Osteopath“ ist – außer in Hessen – gesetzlich nicht geschützt. In Hessen bezeichnet er lediglich eine Weiterbildung für Physiotherapeuten und Heilpraktiker.

Kosten
Osteopathie ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Gesetzlich Versicherte müssen die Kosten selbst tragen. Je nach Umfang und Zeit einer osteopathischen Behandlung fallen Kosten zwischen 70 – 150 Euro/Behandlung an.
Private Krankenversicherungen bzw. Zusatzversicherungen übernehmen je nach Versicherungsumfang die Kosten für Osteopathie.

Quelle © www.bundesverband-osteopathie.de